Szene 15 / 42 · Das Programm
Behauptung
„Wir werden deshalb als eine dritte Säule der Sicherheitsarchitektur vor Ort eine freiwillige Bürgerwacht aufbauen.“
Realität
Polizeirechtler Markus Thiel (Polizeihochschule Münster) in zdfheute: Der Plan ist „verfassungsrechtlich problematisch, und zwar mit Blick auf die Grundrechte und den sogenannten Funktionsvorbehalt“ — Hoheitsrechte gehören nach Art. 33 GG in den öffentlichen Dienst. Eine „Bürgerwehr“ mit hoheitlichen Befugnissen sei „nicht erlaubt“.